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Allgemeine Geschäftsbedingungen von medionauten - Lukas Hano
- 1 Zusammenarbeit
- 1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten
sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an
der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
- 1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft,
unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind,
hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen medionauten unverzüglich
mitzuteilen.
- 1.3 Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter,
die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die
sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.
- 1.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich
jeweils unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung
gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter
als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen
abzugeben und entgegenzunehmen.
- 1.5 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen
Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung,
um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen
zu können.
- 1.6 Über den Informationsaustausch der Ansprechpartner wird medionauten
ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln.
Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das
Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche
nach Empfang des Protokolls auszuüben.
- 2 Mitwirkungspflichten des Kunden
- 2.7 Der Kunde unterstützt medionauten bei der Erfüllung ihrer
vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das
rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial
sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden
dies erfordern. Der Kunde wird medionauten hinsichtlich der von medionauten
zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren.
- 2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur
Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die
über die erforderliche Fachkunde verfügen.
- 2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, medionauten im Rahmen der
Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu
beschaffen, hat der Kunde diese medionauten umgehend und in einem gängigen,
unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung
zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials
in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür
anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass medionauten die zur
Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
- 2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
- 3 Beteiligung Dritter
- 3.1 Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für
ihn im Tätigkeitsbereich von medionauten tätig werden, hat der
Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. medionauten hat
es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn medionauten aufgrund
des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen
gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig
nachkommen kann.
- 4 Termine
- 4.1 Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten von medionauten
nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
- 4.2 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen.
Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286
Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät
(verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich
zu bezeichnen.
- 4.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der
Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des
Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat medionauten
nicht zu vertreten und berechtigen medionauten, das Erbringen der betroffenen
Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben. medionauten wird dem Kunden Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
- 5 Leistungsänderungen
- 5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von medionauten
zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch
schriftlich gegenüber medionauten äußern. Das weitere
Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen,
die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden
umgesetzt werden können, kann medionauten von dem Verfahren nach
Absatz 2 bis 5 absehen.
- 5.2 medionauten prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung
insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen
haben wird. Erkennt medionauten, dass zu erbringende Leistungen aufgrund
der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden
können, so teilt medionauten dem Kunden dies mit und weist ihn darauf
hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann,
wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben
werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung,
führt medionauten die Prüfung des Änderungswunsches durch.
Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen;
das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann.
- 5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird medionauten dem
Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen
Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten
Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben
dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
- 5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags
für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen
und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung,
auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
- 5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren
aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung
der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz
2 nicht einverstanden ist
- 5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter
Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung
über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der
auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen
Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. medionauten wird dem Kunden
die neuen Termine mitteilen.
- 5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände
zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches,
das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten.
Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien
ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen,
im Übrigen nach der üblichen Vergütung von medionauten
berechnet.
- 5.8 medionauten ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen
zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder
Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von medionauten
für den Kunden zumutbar ist.
- 6 Vergütung
- 6.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise-
und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung
anfallenden Entgeltforderungen Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt,
wenn der Anreiseweg vom Sitz von medionauten mehr als 50 Km beträgt.
Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Für die Abwicklung
von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden
weiterberechnet wird, kann medionauten eine Handling Fee in Höhe
von 3% erheben.
- 6.2 Die Vergütung von medionauten erfolgt grundsätzlich nach
Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich
für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen
Vergütungssätze von medionauten , soweit nicht etwas Abweichendes
vereinbart ist. medionauten ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden
Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern
oder zu ergänzen. Von medionauten erstellte Kostenvoranschläge
oder Budgetplanungen sind unverbindlich.
- 6.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung
einer Leistung von medionauten getroffen, deren Erbringung der Kunde den
Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so
hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung
zu entrichten. Im Zweifel gelten die von medionauten für ihre Leistungen
verlangten Vergütungssätze als üblich.
- 6.4 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl.
der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- 7 Rechte
- 7.1 medionauten gewährt dem Kunden an den erbrachten Leistungen das
einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese
Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand
der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG.
- 7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig.
Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und
die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu
verwerten.
- 7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der
Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. medionauten
kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung
sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
- 8 Schutzrechtsverletzungen
- 8.1 medionauten stellt auf eigene Kosten den Kunden von allen Ansprüchen
Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte)
frei. Der Kunde wird medionauten unverzüglich über die geltend
gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die
Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche,
erlischt der Freistellungsanspruch.
- 8.2 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf medionauten - unbeschadet
etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und
auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger
Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung
der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung
nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte
erwerben.
- 9 Rücktritt
- 9.1 Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des
Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn medionauten
diese Pflichtverletzung zu vertreten hat.
- 10 Haftung
- 10.1 medionauten haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet medionauten nur bei Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- 10.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig
beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen
Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die
Haftung begrenzt auf die Höhe der vereinbarten Auftragsvergütung.
- 10.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet medionauten
insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen
hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen,
dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt
werden können.
- 10.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen
von medionauten.
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- 11 Abwerbungsverbot
- 11.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit
der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter
von medionauten abzuwerben oder ohne Zustimmung von medionauten anzustellen.
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich
der Kunde, eine von medionauten der Höhe nach festzusetzende und
im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe
zu zahlen.
- 12 Geheimhaltung, Presseerklärung
- 12.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten
Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die
Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht
werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich
gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind
nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen
Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
- 12.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit
über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung
gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
- 12.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung
des Vertragsverhältnisses hinaus.
- 12.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen
Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere
Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend
machen kann.
- 12.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei
auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung
- auch per e-mail - zulässig.
- 13 Schlichtung
- 13.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder
im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine
Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern
herbeizuführen.
- 13.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen
durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die
Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen
Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich
mitgeteilt hat.
- 13.3 Um ein Schlichtungsverfahren durchzuführen werden die Parteien
die Schlichtungsstelle des Deutscher Multimedia Verband e.V., Kaistrasse
14 in 40221 Düsseldorf anrufen mit dem Ziel, die Meinungsverschiedenheit
nach dessen Schlichtungsordnung ganz oder teilweise, vorläufig oder
endgültig zu bereinigen.
- 13.4 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig
auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem
streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach
Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der
Verjährung.
- 13.5 Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden
Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden
unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls
der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich
einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.
- 14 Sonstiges
- 14.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf
nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt
hiervon unberührt.
- 14.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen
aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
- 14.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen,
die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
- 14.4 medionauten darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien
als Referenzkunden nennen. medionauten darf ferner die erbrachten Leistungen
zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen,
es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse
geltend machen.
- 15 Schlussbestimmungen
- 15.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen
müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen
haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen
haben, können auch per e-mail erfolgen.
- 15.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem
Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst
nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
- 15.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
- 15.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
- 15.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten
aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von medionauten.
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